In Deutschland könnten sich rund 30 Milliarden Euro durch illegale Cum-Cum-Aktiendeals von Banken zurückholen lassen, doch die Ermittlungen stocken. Die Finanzlobby scheint die Aufklärung zu behindern und es gibt Uneinigkeit über die Verantwortlichkeit zwischen Bundes- und Landesbehörden.
Bundesländer wie Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben unterschiedliche Fortschritte bei der Rückforderung: Hessen rund 13,7 Millionen Euro, Rheinland-Pfalz 11,7 Millionen und Baden-Württemberg sogar 480 Millionen Euro.
Die Bundesregierung strebt danach, den Missbrauch bei Dividendenarbitragegeschäften zu stoppen und Steuerschäden konsequent zurückzufordern. Trotz der Schaffung einer neuen Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität soll diese nicht für Cum-Cum-Fälle zuständig sein.
Experten beklagen, dass die Ermittlungsbehörden in Deutschland zu schwach sind, um systematisch gegen Cum-Cum-Verstöße vorzugehen.
Die Finanzlobby und die Komplexität der Vorgänge erschweren die Aufarbeitung von Cum-Cum-Fällen in Deutschland erheblich. Die effektive Zusammenarbeit und bessere Ausstattung der Behörden könnten dazu beitragen, dass Deutschland wesentlich mehr Steuerschäden zurückfordern kann.